12.06.2025 – 15:00 bis 16:30, online

Digitalisierung in der medizinischen Rehabilitation

Themen des Termins

  • Vorstellung der Rahmenbedingungen zur Erprobung einer digital flexibilisierten medizinischen Rehabilitation (DigiFlexReha), der DRV Bund und der Handlungsempfehlungen für die Implementierung digital unterstützter Angebote in der medizinischen Rehabilitation.

Referent:innen und Moderation

  • Kristina Kulisch, Dezernat Reha-Wissenschaften der DRV Bund
  • Susanne Stampa, Forschungsprojekt REHADI
  • Moderation: Lukas Born, Dezernent Interdisziplinäre Zusammenarbeit der DRV Bund

DRV-Materialien

Stand: September 2024

„90-Minuten online“

In dieser Fortbildungsreihe stellen der Bereich Interdisziplinäre Zusammenarbeit der DRV Bund und das ZePG Praxishilfen, Rahmenkonzepte, Schulungsmaterialien und Leitfäden für die medizinische Rehabilitation vor

Flyer zu der Fortbildungsreihe

Das Programm der Fortbildungsreihe finden Sie auch in diesem PDF.
(Stand: aktualisiert im September 2024)

Die Veranstaltung zum Nachschauen und Nachlesen

Wir haben die Fortbildung vom 12.06.2025 aufgezeichnet. Sie können es sich hier noch einmal ansehen.

Erläuterungen zum DigiFlexReha Modellvorhaben

(Stand: Juni 2025)

In den veröffentlichten „Rahmenbedingungen zur Erprobung einer digital flexibilisierten medizinischen Rehabilitation (DigiFlexReha)“, wird durch die DRV darauf hingewiesen, dass es sich erst ab einem Anteil der digitalen Leistungen von mindestens 15 % an allen konzeptrelevanten Leistungen, um eine DigiFlexReha handelt. Ein nicht konzeptrelevanter digitaler Anteil von unter 15 % gilt als herkömmliche medizinische Rehabilitation und muss von der medizinischen Rehabilitationseinrichtung in jedem Fall beim federführenden Rentenversicherungsträger angezeigt und beschrieben werden.

Digital erbrachte Leistungen können in der aktuell geltenden Fassung der KTL (2015) nicht umfassend abgebildet werden, da diese „ausschließlich therapeutische Leistungen mit einer Therapeut-Patienten-Interaktion“ erfassen. Eine gesonderte Kennzeichnung als digitale Leistungserbringung ist aktuell ebenfalls nicht möglich. Die KTL werden aktuell überarbeitet (siehe auch KTL im Internet). Mit Neufassung der KTL (2025) wird es die Möglichkeit geben, digital erbrachte Leistungen zu dokumentieren. 

Für die herkömmliche medizinische Rehabilitation und DigiFlexReha gilt bis zum Inkrafttreten der (KTL 2025): 
Diejenigen digital erbrachten Leistungen, bei denen Rehabilitand:in und Therapeut:in synchron (gleichzeitig) interagieren, sind – wie analog erbrachte Leistungen – ohne besondere Kennzeichnung – in den KTL zu kodieren. Die vollständige Dokumentation aller (synchron und asynchron) digital erbrachten Leistungen erfolgt in den Therapieplänen der Rehabilitationseinrichtung sowie dem offenen Teil des Entlassungsberichtes.

PDF zum Vortrag

Digitalisierung in der medizinischen Rehabilitation

Kristina Kulisch, Dezernat Reha-Wissenschaften der DRV Bund

Handlungsempfehlungen für die Implementierung digital unterstützter Angebote in der medizinischen Rehabilitation – Ergebnisse aus dem Forschungsprojekt REHADI

Susanne Stampa, Universität Siegen